Menu
Menu
×

EuGH zum Nachweis der Selbstreinigung

Rechtsanwalt Frederic Delcuvé bespricht in der Zeitschrift „Vergabepraxis & -recht“ (VPR 2021, 43) eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Januar 2021 (Rs. C-387/19) zur Pflicht der Bewerber bzw. Bieter, den Nachweis der Selbstreinigung unaufgefordert bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags bzw. Angebots zu erbringen.

Die Entscheidungsbesprechung ist – nach kostenpflichtiger Anmeldung – hier abrufbar.