Menu
Menu
×

MWP berät erfolgreich: EU-Kommission genehmigt BER-Beihilfe

Rechtsanwalt Christoph von Donat und Rechtsanwältin Gabriele Quardt haben in dem Notifizierungsverfahren die Flughafengesellschaft des BER erfolgreich beraten

Der Luftverkehr gehört zu einer der am stärksten durch die Corona-Pandemie betroffenen Branchen. Von den Reisebeschränkungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus war auch der Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) betroffen. Die Gesellschafter – Berlin, Brandenburg und die Bundesrepublik Deutschland – haben der Flughafengesellschaft 1,7 Mrd. EUR zwecks Rekapitalisierung zur Verfügung gestellt. Die EU-Kommission hat diese Beihilfen am 1. Februar 2022 auf Grundlage des sog. „Temporary Framework“, eines Sonder-Regelwerks für die Genehmigung von Beihilfen während der Corona-Pandemie, genehmigt. An diese Genehmigung ist die Verpflichtung geknüpft, innerhalb von 12 Monaten nach Gewährung der Beihilfe eine Ausstiegsstrategie aus den sogenannten „Corona-Shares“ auszuarbeiten, sofern der Umfang der staatlichen Maßnahmen bis dahin nicht auf unter 25% des Eigenkapitals der Flughafengesellschaft zurückgeführt wird. Sollte innerhalb der nächsten sieben Jahre der Umfang nicht unter 15% des Eigenkapitals zurückgeführt werden, ist der EU-Kommission ein Umstrukturierungsplan vorzulegen.