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Nutzungsvertragsrecht und Recht der dinglichen Sicherungen

Grundlage für die

Realisierung von Vorhaben der Erneuerbaren Energien, insbesondere von Windenergievorhaben, Vorhaben der Photovoltaik und Stromspeichervorhaben, ist die schuldrechtliche und dingliche Sicherung von Nutzungsrechten an Grundstücken. Wir beraten Projektentwickler und Betreiber solcher Vorhaben der Erneuerbaren Energien sowie Grundstückseigentümer in allen Fragen der Grundstückssicherung.

Aufgrund unserer fachlichen Expertise und langjährigen Branchenerfahrung erstellen wir für Projektentwickler und Betreiber nicht nur rechtssichere Nutzungsverträge, sondern auch Nutzungsverträge, mit denen diese sich in dem stark frequentierten Marktumfeld der Erneuerbaren Energien von ihren Marktbegleitern positiv abheben können. Wir wissen, dass Grundstückseigentümer heute vor allem Wert auf einen fairen und transparenten Nutzungsvertrag legen. Diesen Anforderungen werden die durch uns gestalteten Nutzungsverträge gerecht.

Unsere regelmäßig enge fachliche Projektbegleitung in den öffentlich-rechtlichen Gebieten des Bauplanungs- und Raumordnungsrechts, des Genehmigungsrechts und des Umweltrechts stellt sicher, dass wir in den Nutzungsverträgen konkret die öffentlich-rechtlichen Besonderheiten des jeweiligen Vorhabens der Erneuerbaren Energien berücksichtigen. Auch unsere detaillierten energierechtlichen Kenntnisse, insbesondere im EEG, nehmen Einfluss auf die Gestaltung der Nutzungsverträge.

Wir begleiten die Vertragsverhandlungen über den abzuschließenden Nutzungsvertrag sowohl auf Seiten der Projektentwickler und Betreiber von Vorhaben der Erneuerbaren Energien als auch auf Seiten von Grundstückseigentümern. Hierbei können wir auch auf erfolgreiche Vertragsverhandlungen mit institutionellen Grundstückseigentümern wie BVVG, BImA, Landesforst, Landgesellschaften etc. verweisen.

Gerade bei sehr komplexen Windenergievorhaben mit zum Teil mehreren Betreiber- und Infrastrukturgesellschaften ist eine komplexe dingliche Sicherung nötig. Wir erstellen dingliche Sicherungskonzepte, die beschränkte persönliche Dienstbarkeiten und Vormerkungen flexibel, transparent und bankensicher aufeinander abstimmen. Gerne führen wir für auch die Kommunikation mit den beauftragten Notariaten sowie den Grundbuchämter und unterstützen Projekteentwickler und Grundstückseigentümer bei der Suche nach einem Notar.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der grundstücksrechtlichen Prüfung (sog. Due Diligence) von Vorhaben der Erneuerbaren Energien. Die Durchführung der grundstücksrechtlichen Due Diligence, meist gemeinsam mit der weiteren rechtlichen Prüfung des Vorhabens, z.B. im Hinblick auf das Genehmigungsrecht und die Projektverträge, im Rahmen von Projektfinanzierungen und Transaktionen der Erneuerbaren Energien bildet einen erheblichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Wir beraten Betreiber und Grundstückseigentümer während der gesamten Vertragslaufzeit von Nutzungsverträgen zu allen auftretenden Fragen. Wir unterstützen beide insbesondere bei der Gestaltung rechtssicherer Nachträge und den mit der Übertragung von Nutzungsrechten zu beachtenden Anforderungen.

Neben der vertragsgestaltenden und vertragsumsetzenden Arbeit setzen wir Ansprüche aus dem Nutzungsvertrag oder der dinglichen Sicherung auch erfolgreich gerichtlich durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Hierbei kommt uns eine langjährige Prozesserfahrung vor allen deutschen Zivilgerichten zugute.

Wir referieren seit vielen Jahren im Bereich des Nutzungsvertragsrechts und der dinglichen Sicherung sowie der (grundstücksrechtlichen) Due Diligence-Prüfung auf Seminarveranstaltungen des Bundesverbandes Windenergie. Teilnehmer bescheinigen uns dabei immer wieder, den praxisnahen und aktuellen Bezug der Veranstaltung sowie die gute Verwertbarkeit der Informationen für ihre täglichen Herausforderungen.

Gerne schulen wir Mitarbeiter von Betreibern aber auch direkt in ihrem Unternehmen im richtigen Umgang mit Nutzungsverträgen sowie hinsichtlich der dinglichen Sicherung durch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten.