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Umweltrecht

Vorhaben der Erneuerbaren Energien

und insbesondere Vorhaben der Windenergie, der Photovoltaik und der Nutzung von Biogas werfen häufig Fragen des Naturschutzrechts, u.a. der Eingriffsregelung, des Artenschutzrechts oder des Gebietsschutzes auf. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt hierbei in der Beratung von Projektentwicklern und Betreibern aller Vorhaben der Erneuerbaren Energien, aber auch öffentlicher Planungsträger.

Im Umweltrecht spielt sich ein besonderer Konflikt der Erneuerbaren Energien ab: Obwohl sie dem Schutz der Umwelt vor CO2-Emissionen dienen, wird ihnen allzu oft ein Konflikt mit der Umwelt entgegengehalten. Aufgrund unserer Überzeugung von der Notwendigkeit der Energiewende ist unser Ziel, mit unserer über 20jährigen Erfahrung einen Interessenausgleich herzustellen und den Gesamtblick auf die Vorteile von Vorhaben der Erneuerbaren Energien und ihre Auswirkungen auf Natur und Landschaft einzufordern.

Von besonderer Bedeutung hierbei sind insbesondere im Artenschutzrecht vertiefte Kenntnisse der naturschutzfachlichen Grundlagen. Durch unsere Erfahrung in Raumordnungs- und Bauleitplanverfahren sowie in Genehmigungsverfahren sind uns artenschutzrechtliche Konflikte gut bekannt. Aus der jahrelangen Zusammenarbeit mit Naturschutzgutachtern ist ein gegenseitiges Verständnis der Erfordernisse von Genehmigungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren erwachsen, das z.B. auch im Zeitdruck eines gerichtlichen Eilverfahrens schnelle Ergebnisse ermöglicht.

Nicht zuletzt prüfen wir auch naturschutzfachliche Gutachten vor ihrer Einreichung. Das kann von großer Bedeutung sein, weil sich rechtlich relevante Aussagen in solchen Gutachten gegen den Projektentwickler oder Betreiber richten können.

Gegenstand unserer Tätigkeit sind zudem alle Aspekte des Gebietsschutzes. Wir nehmen Stellung u.a. zur Betroffenheit von Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten (Natura 2000) sowie sonstigen geschützten Landschaftsbestandteilen (Landschaftsschutzgebiete, Naturparks, Naturschutzgebiete etc.).

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die UVP-Vorprüfung. Hierzu treffen wir Abschätzungen zur eventuellen Notwendigkeit einer UVP, entwerfen Strategien für das Genehmigungsverfahren und erarbeiten die entsprechenden Vorprüfungs- und Antragsunterlagen gemeinsam mit Naturschutzgutachtern.

Unsere Mandanten begleiten wir u.a. in Scoping-Termine, Screening-Termine und Erörterungstermine. Bei diesen und allen anderen Kontakten mit Behörden in Planungs- und Ge-nehmigungsverfahren versuchen wir, einvernehmlich den besten Weg zu einer rechtssicheren Planung und Genehmigung zu finden und darin auch die Behörden zu unterstützen.

Die Prozessführung im Umweltrecht ist geprägt von der Notwendigkeit, den Gerichten schwierige Fragen verständlich darzulegen. Auch hier gilt es, gemeinsam mit Naturschutzgutachtern den bestmöglichen Weg der Kommunikation zu suchen und auf einvernehmliche Lösungen von Konflikten mit Naturschutzverbänden, Kommunen und sonstigen Dritten hinzuwirken. Besonders beeinflusst sind solche Verfahren vom Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG).

Seit Jahren beschäftigen wir uns ehrenamtlich mit der Begleitung von Gesetzgebungsverfahren im Umweltrecht. Wir kommentieren Gesetzesentwürfe und unterbreiten Vorschläge für Änderungen. Dies dient ebenfalls dem Ziel, für die Branche der Erneuerbaren Energien zu rechtssichereren Genehmigungen zu kommen.