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Unsere Referenzen im EU-Beihilfenrecht - Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

Hier eine Auswahl unserer Tätigkeiten in diesem Bereich. Für weitergehende Informationen und Fragen zu weiteren Referenzen sprechen Sie uns gern an.

  • Gutachten zur Freistellung von Risikokapitalbeihilfen für eine Förderbank
  • Gutachten zur Freistellung im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Strukturfondsförderung durch ein Unternehmen
  • Beratung zu freigestellten Beihilfen für lokale Infrastrukturen und Sportinfrastrukturen
  • Beratung zu freigestellten Betriebsbeihilfen für kulturelle Veranstaltungen und Veranstaltungshallen
  • Bewertung der Freistellung von Umwelt- sowie FuEuI-Beihilfen
  • Beratung zu den Anmeldeschwellen und den Beihilfeintensitäten der AGVO
  • Transparenz- und Veröffentlichungspflichten nach der AGVO
  • Beratung zur Inanspruchnahme der Freistellungsmöglichkeiten für Forschungsvorhaben
  • Abgrenzung nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten - Einschlägigkeit der AGVO
  • Bewertung der KMU-Eigenschaft