Unsere Referenzen im EU-Beihilfenrecht - Daseinsvorsorge/Dawl
Hier eine Auswahl unserer Tätigkeiten in diesem Bereich. Für weitergehende Informationen und Fragen zu weiteren Referenzen sprechen Sie uns gern an.
- Beurteilung der Einordnung von Tätigkeiten als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse DawI (u.a. für eine Gesellschaft für Standortmarketing sowie für Betreiber kommunaler Veranstaltungshallen)
- Abgrenzung von nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten und DawI
- Beurteilung der Einhaltung der sog. „Altmark“-Kriterien zur beihilfefreien Gewährung von DawI-Ausgleichsleistungen
- Gestaltung von Betrauungsakten nach den Vorgaben des DawI-Freistellungsbeschlusses sowie des DawI-Rahmens
- Beratung zur beihilferechtlichen Ausgestaltung von Ausgleichsleistungen und zur Überkompensationskontrolle
- Förderung des sozialen Wohnungsbaus als DawI
- Beurteilung des vergünstigten Verkaufs kommunaler Grundstücke als Fördermaßnahme im Bereich der Daseinsvorsorge
- Kulturförderung als Aufgabe der Daseinsvorsorge
- Bau und Betrieb einer Sportinfrastruktur als DawI
- Beurteilung und Ausgestaltung von Betrauungsakten nach der VO 1370/2007